AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines und Geltungsbereich
Diese
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
beruhen
auf
Schweizer
Recht
und
gelten
für
den
gesamten
Geschäftsverkehr
der
Firma
multi-service-point
mit
seinem
Auftraggeber.
Sie
gelten
bis
auf
weiteres,
insbesondere
für
alle
zukünftigen
Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
Angebot und Auftragsannahme
Preislisten
und
Prospekte
enthalten
unverbindliche
Informationen
und
Richtpreise.
Telefonische
Auskünfte
haben
keine
längerfristige
Gültigkeit,
sofern
es
sich
nicht
eindeutig
um
ein
Angebot
handelt.
Wenn
Lieferungen,
Produkte
oder
Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ein
Angebot
ist
14
Tage
lange
gültig,
sofern
nicht
schriftlich
etwas
anderes
vereinbart
wurde.
Alle
mit
dem
Angebot
abgegebenen
Unterlagen
und
Muster
bleiben
Eigentum
des
Auftragnehmers.
Angaben,
welche
vom
Auftragnehmer
als
Richtwerte
bezeichnet
werden,
sind
unverbindlich
und
sollen
nur
zur
Abschätzung
von
Größenordnungen
dienen.
Ein
Angebot
des
Auftragnehmers
gilt
erst
dann
als
angenommen,
wenn
der
Auftraggeber
dies
schriftlich
per
E-Mail
/
Schreiben
bestätigt und das Angebot unterzeichnet hat. Bis dahin gilt das Angebot des Auftragnehmers als unverbindlich. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Wünscht
der
Auftraggeber
eine
Änderung
gegenüber
der
Auftragsbestätigung,
teilt
ihm
der
Auftragnehmer
innert
zwei
Wochen
mit,
ob
die
Änderung
möglich
ist
-
und
welche
Auswirkungen
sie
auf
die
Erbringung
der
Leistungen,
die
Termine
und Preise hat. Im Falle eines Vertragsrücktrittes werden, sofern der Auftragnehmer diesem Rücktritt zustimmt, die bereits erbrachten Leistungen entsprechend dem entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die
Preise
verstehen
sich
mit
einem
Zahlungsziel
von
14
Tagen
netto
ohne
jegliche
Abzüge
zuzüglich
der
jeweils
gültigen
Mehrwertsteuer.
Bei
Auftragserteilung
über
CHF
10‘000.-
ist
¼
des
Betrages
vom
Angebot,
der
Rest
nach
Ausführung
der
Dienstleistung
zu
überweisen.
Dies
gilt
nicht
in
den
Fällen,
in
denen
mittels
eines
Angebotes
bzw.
der
Annahme
einer
Bestellung,
eine
andere
Vereinbarung
getroffen
wurde.
Im
Falle
des
Zahlungsverzugs
des
Kunden
oder
bei
Stellung
eines
Insolvenzantrages über sein Vermögen ist der Lieferant berechtigt,
1
.
alle, auch gestundeten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
2
.
oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen.
3
.
und/oder noch ausstehende Lieferungen und/oder Dienstleistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
4
.
und/oder von allen mit dem Kunden laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
Sind
Zahlungen
nicht
fristgerecht
erbracht,
kann
der
Auftragnehmer
vom
Vertrag
zurücktreten,
auch
wenn
die
Waren
/
Dienstleistungen,
oder
ein
Teil
davon,
bereits
geliefert
/
erbracht
wurden.
Wenn
der
Kunde
die
Zahlungsbedingungen
nicht
erfüllt, ist der Lieferant berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten.
Kosten allgemein
Verbrauchsmaterialien,
Ersatzteile,
Sonderwerkzeuge,
dass
durch
uns
organisiert
und
beschafft
wurde,
und
zur
Ausführung
des
jeweiligen
Auftrags
benötigt
werden,
stellen
wir
gesondert,
zuzüglich
eines
Zuschlagsatzes
von
5%
in
Rechnung
-
und
bleibt
in
unserem
Besitz.
Mehrzuschläge
wie
Reisezeiten,
Fahrzeugkosten,
Überstunden
werden
gesondert
verrechnet.
Reisezeiten
verrechnen
wir
im
Stundensatz
vom
jeweiliegn
Standort.
Arbeiten
in
der
Nachtschicht
bezieht
sich
auf
die
Arbeitszeiten
von
22:00
bis
06:00
Uhr.
Die
Entsendung
eines
Servicemitarbeiters
erfolgt
nach
sachlichen
und
fachlichen
Gesichtspunkten,
unter
Zugrundelegung
vorheriger
Absprache
mit
unserem
Kunden.
Alle
Preisangaben
in
CHF
und
ohne
MwSt.
Termine
Kann
der
Auftragnehmer
vereinbarte
Termine
infolge
unvorhersehbarer
Vorkommnisse
wie
Krankheit,
höhere
Gewalt,
nicht
wahrnehmen,
ergibt
sich
daraus
für
den
Auftraggeber
keinerlei
Anspruch.
Der
Auftragnehmer
versucht
jedoch
schnellst möglich eine Lösung zu bieten und setzt den Auftraggeber in Kenntnis. Servicetechniker können vom Auftragnehmer jederzeit ausgetauscht werden.
Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Arbeiten durch qualifiziertes Personal fachgerecht auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen.
Pflichten des Auftraggebers
Der
Auftraggeber
hat
den
Auftragnehmer
vor
Ausführung
der
jeweiligen
Dienstleistung
über
mögliche
Änderungen
bezüglich
Termine
und
sonstiges
zu
informieren.
Der
Auftraggeber
hat
alles
Erforderliche
zu
tun,
damit
die
Arbeiten
rechtzeitig
begonnen und ohne Behinderung oder Unterbrechung durchgeführt werden können.
Gewährleistung / Haftung
Der
Auftragnehmer
ist
mit
einer
Betriebshaftpflicht
versichert.
Die
Gewährleistungsfrist
beträgt
14
Tage
und
beginnt
mit
Beendigung
der
jeweiligen
Dienstleistung.
In
Sache
Instandhaltung
übernimmt
der
Auftragnehmer
keine
Haftung
für
defekte
Betriebseinrichtungen,
die
in
keinem
Zusammenhang
mit
der
Ihm
übertragenen
Aufgaben
zu
tun
hat
-
insbesondere
auf
fehlerhaft
montierte
Komponenten,
Anschlüsse,
Materialfehler,
falscher
Index,
Normen
und
Vorschriften.
Insbesondere auf mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter, Verlust von Daten usw.
Sofern
kein
besonderen
Abmachungen
getroffen
wurden,
hat
der
Auftraggeber
die
umgesetzten
Dienstleistungen
nach
Umsetzung
selbst
zu
prüfen
und
allfällige
Mängel
schriftlich
anzuzeigen,
auf
jeden
Fall
vor
Weiterbearbeitung
oder
Inbetriebnahme.
Schlägt
die
Nachbesserung
fehl,
kann
der
Auftraggeber
grundsätzlich
nach
seiner
Wahl
Herabsetzung
der
Vergütung
(Minderung)
oder
Rückgängigmachung
des
Vertrages
(Rücktritt)
verlangen.
Bei
einer
nur
geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unterlässt
der
Auftraggeber
die
Anzeige
innerhalb
von
einer
Woche
nach
Umsetzung,
gelten
die
Dienstleistungen
als
mängelfrei.
Der
Auftraggeber
ist
dann
zur
termingerechten
Bezahlung
verpflichtet.
Den
Auftraggeber
trifft
die
volle
Beweislast
für
sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere
für
den
Mangel
selbst,
für
den
Zeitpunkt
der
Feststellung
des
Mangels
und
für
die
Rechtzeitigkeit
der
Mängelrüge.
Von
der
Gewährleistung
ausgeschlossen
sind
Mängel
und
Störungen,
welche
der
Lieferant
nicht
zu
vertreten
hat,
wie
natürliche
Abnützung,
höhere
Gewalt,
unsachgemäße
Behandlung,
nicht
fachgerechter
Lagerung,
Handhabung
und
Eingriffe
des
Kunden
oder
Dritter,
übermäßige
Beanspruchung,
ungeeignete
Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der
Vertrag
untersteht
schweizerischem
Recht.
Als
Erfüllungsort
gilt
der
Sitz
des
Lieferanten.
Als
Gerichtsstand
werden
die
am
Sitz
des
Lieferanten
zuständigen
Gerichte
bestimmt.
Der
Lieferant
darf
jedoch
auch
das
Gericht
am
Sitz
des
Kunden
aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
Schlussbestimmungen
Alle
Vereinbarungen
und
rechtserheblichen
Erklärungen
der
Vertragsparteien
bedürfen
zu
ihrer
Gültigkeit
der
Schriftform.
Dies
gilt
auch
für
eine
Vereinbarung,
von
der
Schriftform
abzuweichen.
Erklärungen
sind
erst
dann
rechtswirksam,
wenn
sie
der
Gegenpartei
zugegangen
sind.
Im
Übrigen
gelten
die
Bestimmungen
des
OR
sowie
andere
schweizerisches
Gesetze
und
Verordnungen.
Sollte
eine
Bestimmung
dieses
Vertrages
unwirksam
sein
oder
werden
oder
der
Vertrag
eine
Lücke
enthalten,
so
bleibt
die
Rechtswirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
hiervon
unberührt.
Anstelle
der
unwirksamen
Bestimmungen
gilt
eine
wirksame
Bestimmung
als
von
Anfang
an
vereinbart,
die
der
von
den
Parteien
gewollten
wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Amriswil, 2021